Steuerreform, Pensionsreform und Gesundheitsreform werden derzeit heiß diskutiert – um (echte) Verwaltungsreformen ist es still geworden. Dennoch ist Sparen in der öffentlichen Verwaltung immer aktuell. Nulllohnrunden, Personalstopps, Solidarbeiträge, Streichung von Mehrleistungen, Reduktion von Förderungen etc. helfen zwar Geld zu sparen, haben aber mit einer echten Verwaltungsreform nichts zu tun. Dabei gibt es aus den letzten Jahren einige gute Reformbeispiele, die in einer neuen Qualität der „Co-Kreation“ von Verwaltungsentwicklung unter Mitarbeit von Politik und Verwaltung entstanden sind.

Noch vor etwa 10 Jahren formulierte eine hochkarätige Gruppe von österreichischen Reformexperten an der Donauuniversität Krems „acht Bausteine der Reform im Verhältnis von Politik und Verwaltung“. Diese hatten im Kern allesamt eine stärkere Einbeziehung der Politik in Reformprozesse zum Gegenstand, z. B. „Vertrauen der Politik schaffen“, „Win-Win-Situationen schaffen“ oder „Gemeinsame Eigentümerschaft“. In den letzten Jahren gab es dann allerdings eine Reihe stark politikgetriebener Reformprozesse, in denen die Verwaltung nur als Erfüllungsgehilfe agierte. Man denke nur an die Gemeindefusionen in der Steiermark. Eine neue Qualität zeigt sich in gemeinsamen, von Politik und Verwaltung gleichermaßen betriebenen Reformvorhaben, wie beispielsweise im Land Vorarlberg, in dem vor wenigen Wochen ein Verwaltungsentwicklungsprozess abgeschlossen wurde.

Was ist das Besondere an diesem „neuen Reformansatz“?

1. Echte Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung

In gemischt besetzten Arbeitskreisen und Workshops waren nicht nur Experten aus Landes- und Gemeindeverwaltung, sondern auch alle im Landtag vertretenen politischen Parteien beteiligt. Politische Entscheidungsträger und Vertreter der Oppositionsparteien wirkten in mehreren ein- bis zweitägigen Workshops mit und brachten ihre Ideen und Vorstellungen in die Diskussion ein.

2. Beteiligung von Interessensvertretungen

Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB und Industriellenvereinigung beteiligten sich am Kreativprozess bzw. stellten ihre Perspektiven zur Verwaltung zur Verfügung. Dabei zeigte sich immer wieder, dass die externen Experten und Interessensträger vom Reformwillen der Vertreter aus der Verwaltung überrascht waren, die internen Experten aber ihrerseits von den fundierten und konstruktiven Vorschlägen der Verwaltungsexternen.

3. Gemeinsam getragener Bericht

Die Ergebnisse wurden in einem gemeinsam getragenen Bericht akkordiert – nur in Ausnahmefällen mussten abweichende Meinungen sichtbar gemacht werden. Durch die ausführliche Diskussion und gemeinsame Entwicklungsarbeit wurde bereits im Prozess ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt.

4. Gemeinsamer Beschluss zur Umsetzung

Die Umsetzung von Maßnahmen wurde kürzlich von allen politischen Parteien im Landtag beschlossen und es wurde ein entsprechendes Umsetzungscontrolling verankert.

Kurzum: eine derartige Vorgangsweise führt zu einer wesentlich vielseitigeren und offeneren Diskussion weitreichender Reformansätze. Der Entwicklungsprozess hat eine höhere Qualität und breite Akzeptanz. Und das ist wohl die beste Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der Reformen.